Seit dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten für bestimmte KI-Inhalte. Ziel der neuen Vorgaben des EU AI Acts ist es, Täuschung zu verhindern und Nutzern deutlich zu machen, wann Inhalte von einer Künstlichen Intelligenz erzeugt oder verändert wurden.
Doch bedeutet das, dass jetzt jeder KI-generierte Blogartikel oder jedes mit ChatGPT geschriebene Dokument gekennzeichnet werden muss? Die Antwort lautet: Nein. Die Regelungen sind differenzierter.

KI-Bilder müssen in der EU gekennzeichnet werden
Was regelt der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz. Neben Vorgaben für Hochrisiko-KI enthält Artikel 50 Transparenzpflichten für Anbieter und Nutzer bestimmter KI-Systeme.
Diese Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 und betreffen insbesondere:
- KI-generierte Bilder
- KI-generierte Videos
- KI-generierte Audiodateien
- Deepfakes
- bestimmte KI-generierte Texte
Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?
Ja – in vielen Fällen.
Wer KI-generierte oder mit KI manipulierte Bilder veröffentlicht, die realistisch wirken und echte Aufnahmen vortäuschen könnten, muss deutlich darauf hinweisen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert wurden.
Typische Beispiele:
- fotorealistische Personen
- KI-generierte Politikerbilder
- manipulierte Pressefotos
- künstlich erzeugte Produktfotos mit dokumentarischem Eindruck
Der Hinweis muss für den Betrachter klar erkennbar sein.
Zusätzlich müssen Anbieter von KI-Systemen technische Kennzeichnungen – sogenannte maschinenlesbare Markierungen oder Content Credentials – in den Dateien hinterlegen, damit KI-Inhalte auch automatisiert erkannt werden können.
Müssen KI-Texte gekennzeichnet werden?
Hier kommt es auf den Verwendungszweck an.
Nicht jeder mit ChatGPT oder einem anderen Sprachmodell geschriebene Text muss gekennzeichnet werden.
Eine Kennzeichnungspflicht besteht insbesondere dann, wenn:
- der Text veröffentlicht wird,
- er die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informiert,
- keine menschliche redaktionelle Prüfung erfolgt.
Wird ein KI-generierter Text dagegen von einem Redakteur, Unternehmen oder Autor überprüft, bearbeitet und verantwortet, greift diese besondere Kennzeichnungspflicht in der Regel nicht.
Ein Unternehmen, das KI lediglich als Schreibassistenz nutzt und den Inhalt anschließend fachlich prüft und freigibt, muss den veröffentlichten Artikel deshalb normalerweise nicht als KI-generiert kennzeichnen.
Was gilt für Blogs und Unternehmenswebseiten?
Für die meisten Unternehmensblogs ändert sich weniger als viele vermuten.
Wer KI als Werkzeug nutzt und:
- Inhalte fachlich überprüft,
- Fehler korrigiert,
- eigene Erfahrungen ergänzt,
- die redaktionelle Verantwortung übernimmt,
fällt meist nicht unter die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Texte.
Anders kann es aussehen, wenn automatisch erzeugte Nachrichten oder Informationsangebote ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht werden.
Wie sollte eine Kennzeichnung aussehen?
Der EU AI Act schreibt keinen festen Wortlaut vor.
Geeignet sind beispielsweise Hinweise wie:
- „Dieses Bild wurde mit Künstlicher Intelligenz erstellt.“
- „Dieses Bild wurde mithilfe von KI erzeugt.“
- „Dieser Inhalt wurde vollständig oder teilweise mit KI erstellt.“
- „Dieser Text wurde mit Unterstützung eines KI-Systems erstellt und redaktionell geprüft.“
Die Kennzeichnung sollte für Nutzer leicht auffindbar und verständlich sein.
Reicht ein sichtbarer Hinweis aus?
Nein.
Für Anbieter von KI-Systemen verlangt der EU AI Act zusätzlich technische, maschinenlesbare Kennzeichnungen. Diese sollen auch nach einer Weitergabe möglichst erhalten bleiben und eine automatische Erkennung ermöglichen.
Für Unternehmen, die lediglich KI-Werkzeuge einsetzen, steht dagegen meist die sichtbare Information gegenüber den Nutzern im Vordergrund, sofern überhaupt eine Kennzeichnungspflicht besteht.
Gibt es Ausnahmen?
Ja.
Der AI Act enthält Ausnahmen, unter anderem für:
- offensichtlich satirische Inhalte,
- Kunst und kreative Werke,
- fiktionale Inhalte,
- Inhalte mit menschlicher redaktioneller Verantwortung,
- bestimmte gesetzlich geregelte Anwendungen.
Die genaue Bewertung hängt jedoch immer vom Einzelfall ab.
Fazit
Die neuen EU-Regeln bedeuten nicht, dass künftig jeder KI-generierte Text oder jedes KI-Bild automatisch gekennzeichnet werden muss.
Entscheidend sind der Zweck des Inhalts, sein Realitätsbezug und die Frage, ob ein Mensch die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Für Unternehmen empfiehlt sich dennoch ein transparenter Umgang mit KI. Wer offen kommuniziert, wann und wie KI eingesetzt wurde, stärkt das Vertrauen seiner Kunden und reduziert rechtliche Risiken. Gleichzeitig sollten Anbieter von KI-Systemen sicherstellen, dass technische Kennzeichnungen den Vorgaben des EU AI Acts entsprechen.
Die neuen Transparenzregeln schaffen damit keinen generellen Kennzeichnungszwang für jede KI-Nutzung, sondern sollen vor allem verhindern, dass künstlich erzeugte Inhalte mit authentischen Informationen verwechselt werden.
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI-Werkzeugen erstellt und vor der Freigabe überprüft. Das Bild im Beitrag wurde mit KI-Werkzeugen generiert.